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Merkblatt für Interzonenreisende
  

MERKBLATT
FÜR INTERZONENREISENDE

aus der Deutschen Demokratischen Republik
und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin

ÜBER DIE EIN- UND AUSFUHR VON
ZAHLUNGSMITTELN

Bitte beachten Sie vor Antritt Ihrer Reise:
  1. Es ist verboten, Deutsche Mark der Deutschen Notenbank nach Westdeutschland auszuführen.
      
    Ausnahmsweise dürfen für die ersten Ausgaben bei der Rückreise bis zu 50.- DM pro Person gegen Eintragung im Interzonenpaß mitgenommen werden. Dieser Betrag darf jedoch außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik nicht ausgegeben werden. Er ist bei der Einreise den Kontrollorganen in voller Höhe vorzuweisen.
      
    Darüber hinaus dürfen Deutsche Mark der Deutschen Notenbank aus Westdeutschland nicht in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin eingeführt werden.
      
  2. Die Mitnahme von mehr als 50.- DM bis zur Demarkationslinie empfiehlt sich nicht. In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit, größere Beträge bei den Wechselstellen zu hinterlegen.
      
  3. Die Mitnahme von Westgeld oder ausländischen Zahlungsmitteln ist grundsätzlich nicht gestattet.
      
    Etwa bei der Wiedereinreise vorhandene Beträge an Westgeld und ausländischen Zahlungsmitteln sind bei den Wechselstellen in DM der Deutschen Notenbank umzutauschen.
      

Wir weisen darauf hin, daß Reisende, die gegen die aufgeführten Bestimmungen verstoßen, sich strafbar machen.
  
Die Filialen der Deutschen Notenbank beraten alle Interzonenreisenden bereitwilligst.
  
Juli 1953
Deutsche Notenbank
  
(125) B 6419/53 100 555S VII.53
  
Quelle / Source:
  

Ost-Berlin
July 1953
  

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