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DAS REGIME AN DER GRENZE DER DDR ZU WESTBERLIN
Westberlin grenzt mit 161 km an die Deutsche Demokratische Republik, darunter mit 45,7 km
an die Hauptstadt der DDR.
Bis 1955 wurde die Kontrolle an der Grenze der DDR zu Westberlin von den in der DDR stationierten sowjetischen Truppen ausgeübt. Nach dem Vertrag vom 20. September 1955 übt die DDR die „Bewachung und Kontrolle“ an der gesamten Grenze zu Westberlin aus. Die Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs der Garnisonen der drei Westmächte zwischen Westberlin und der BRD obliegt auf der Grundlage dieses Vertrages der Gruppe der zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte.
Bis 1961 war die Grenze zwischen Westberlin und der Hauptstadt der DDR im Unterschied zum sogenannten „Außenring“ von Westberlin faktisch offen. Fußgängern und Straßenfahrzeugen standen 76 Straßenübergänge von und nach Westberlin zur Verfügung. Außerdem verliefen fünf Stadtbahn- und vier U-Bahn-Strecken über die Grenze.
Die Sektorengrenze wurde täglich in beiden Richtungen mehr als 500 000mal überschritten, und die Grenzkontrolle erfolgte nur stichprobeweise. „Wenn die Westberliner Grenze bisher offengehalten wurde“, hieß es in der Erklärung der Regierungen der Warschauer Vertragsstaaten Anfang August 1961, „so geschah dies in der Hoffnung, daß die Westmächte den guten Willen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nicht mißbrauchen würden. Sie haben jedoch unter Mißachtung der Interessen des deutschen Volkes und der Berliner Bevölkerung die jetzige Ordnung an der Westberliner Grenze zu ihren heimtückischen Wühlzwecken ausgenutzt.“
Um diese Wühltätigkeit zu unterbinden, wurde in der Nacht zum 13. August 1961 auf Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik an der Grenze zu Westberlin eine solche Kontrolle eingeführt, wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich ist.
Von nun an war der Besuch von Westberlinern in der Hauptstadt der DDR nur noch unter Vorlage des Westberliner Personalausweises möglich. Für den Besuch von Bürgern der BRD in der Hauptstadt der DDR blieben die bisherigen Kontrollbestimmungen in Kraft. Die Einreise von Bürgern anderer Länder sowie von Angehörigen des diplomatischen Korps und Vertretern der Besatzungsbehörden der Westmächte wurde von diesen Bestimmungen nicht berührt.
DDR-Bürger, einschließlich der Bewohner ihrer Hauptstadt., konnten Westberlin nur noch „mit besonderer Genehmigung“ oder mit „einer besonderen Bescheinigung“ besuchen.
Nur 13 Grenzübergänge blieben geöffnet.. Der direkte S-Bahn-Verkehr wurde unterbrochen. Im U-Bahn-Verkehr traten Sonderbestimmungen in Kraft. Im internationalen Eisenbahntransitverkehr über Westberlin veränderte dieser Beschluß nichts an den bisherigen Bestimmungen.
In der Folgezeit sah sich die DDR auf Grund der Grenzprovokationen gezwungen, die Bewachung und Kontrolle der Grenzen zu verstärken. Durch die Anordnung des Ministeriums des Inneren der DDR vom 14. August 1961 wurde der Übergang am Brandenburger Tor geschlossen. Da die Grenzprovokationen andauerten, ergriffen die Behörden der DDR zusätzliche Grenzsicherungsmaßnahmen: Ab 23. August 1961 blieben nur sieben Übergänge geöffnet.
Aus denselben Gründen wurde am 21. Juni 1963 rings um Westberlin ein Grenzgebiet an der Staatsgrenze der DDR eingerichtet. Ein bis zu mehreren Hundert Meter breiter Schutzstreifen durfte von Bürgern der DDR nur mit Sonderausweis betreten werden.
Quelle:
"Westberlin", V. Wyssozki
Verlag PROGRESS Moskau 1974
Das europäische buch Literaturvertriebs GmbH Westberlin
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